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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 1. Januar 2021

der Alfred Horn Systemhaus GmbH, Kulmbach

 

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Alfred Horn Systemhaus GmbH in 95326 Kulmbach, - im folgenden Horn GmbH genannt – gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

 

2. Angebot, Vertragsabschluss

Die Angebote der Horn GmbH sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die Ware erwerben zu wollen. Die Annahme der Bestellung kann entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Horn GmbH. Schadenersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen.

 

3. Versand, Lieferung

Mit dem Versand der Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Sachmängel zu untersuchen und Beweismittel zu sichern. Bei gelieferten DV-Programmen muss der Kunde diese einschließlich der Dokumentation unverzüglich nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit der grundlegenden Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen gegenüber Horn GmbH innerhalb von

8 Werktagen nach Lieferung gerügt werden.

Auch bei Vereinbarung einer Lieferfrist ist der Kunde zum Rücktritt von diesem Vertrag erst nach Ablauf einer Nachfrist von 4 Wochen, beginnend mit dem Tag des Eingangs der schriftlichen in Verzug Setzung bei Horn GmbH, berechtigt. Auch Schadensersatz-ansprüche stehen ihm erst nach Ablauf dieser Frist zu. Dies gilt nicht bei Störungen im Geschäftsbetrieb der Horn GmbH, welche diese nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Arbeitskampfmaßnahmen sowie in Fällen höherer Gewalt. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug stehen dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Horn GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand der Ware aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, so ist Horn GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ab, so kann Horn GmbH als Schadenersatz 20% des Kaufpreises verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Horn GmbH bleiben dieser vorbehalten

 

4. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist, binnen einer Zahlungsfrist 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten. Skontoabzüge oder Rabatte sind unzulässig, soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Kunde auch ohne Mahnung verpflichtet, Zinsen i. H. v. 8% p.a. über dem Basiszinssatz auf den rückständigen Kaufpreis zu zahlen. Zur Entgegennahme von Scheck oder Wechselzahlungen ist die Horn GmbH nicht verpflichtet. Die Entgegennahme erfolgt nur erfüllungshalber. Eine Aufrechnung gegen die Forderung der Horn GmbH ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig. Das gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich Horn GmbH das Eigentum an der verkauften Ware vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Horn GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, Horn GmbH einen Zugriff auf die Ware, etwa bei einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Horn GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorbeschriebenen Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

6. Wartung, Service

Alle Service-, Wartungs- und Pflegeleistungen (außerhalb bzw. nach der Gewährleistung und/oder über den Rahmen der Gewährleistung hinaus), insbesondere Aktualisierungen und Updates der Software werden nur mit einer gesonderten und aktuellen Wartungs-/Pflegevereinbarung zwischen Horn GmbH und dem Kunden erbracht. Bei laufend erbrachten Service-, Wartungs- und Pflegeleistungen beginnt der Vertrag mit Annahme der ersten Bestellung des Partners von Services-Produkten. Er läuft erstmalig über den genannten Zeitraum gemäß den Angaben in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Sofern nicht eine der Parteien mindestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit bzw. dem in der letzten Rechnung genannten Vertragsende schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend kostenpflichtig um weitere 12 Monate.

7. Haftung. Schadenersatz

Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht der Rechtsnatur des Anspruchs nach folgender Klausel: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Horn GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Horn GmbH beruhen, haftet die Horn GmbH unbeschränkt. Im Übrigen haftet die Horn GmbH nur bei Nichtvorhandensein einer etwa schriftlich garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Horn GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, mindestens täglicher Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Horn-Mitarbeiter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

8. Gewährleistung und Mängelrüge

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegen-heiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist und Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

9. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von Horn GmbH.

 

10. Nebenbestimmungen

Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt, dem Vertragszweck am besten entspricht und mit dem Gesetz vereinbar ist. Dasselbe soll bei einer Regelungslücke gelten.

Alfred Horn Systemhaus GmbH

Pestalozzistraße 2

95326 Kulmbach

Telefon: 09221/4031

Telefax: 09221/4033

Geschäftsführer: Kai van Avondt und Kim van Avondt

Registergericht: Bayreuth HRB 3483

Umsatzsteuer ID: DE141378235