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Zahlung und Lieferung

Versand, Lieferung, Abholung

Mit dem Versand/Abholung der Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung/Abholung auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Sachmängel zu untersuchen und Beweismittel zu sichern. 

Auch bei Vereinbarung einer Lieferfrist ist der Kunde zum Rücktritt von diesem Vertrag erst nach Ablauf einer Nachfrist von 4 Wochen, beginnend mit dem Tag des Eingangs der schriftlichen in Verzug Setzung bei Horn GmbH, berechtigt. Auch Schadensersatzansprüche stehen ihm erst nach Ablauf dieser Frist zu. Dies gilt nicht bei Störungen im Geschäftsbetrieb der Horn GmbH, welche diese nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Arbeitskampfmaßnahmen sowie in Fällen höherer Gewalt. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug stehen dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Horn GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand der Ware aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, so ist Horn GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ab, so kann Horn GmbH als Schadenersatz 20% des Kaufpreises verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Horn GmbH bleiben dieser vorbehalten.

 

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist, binnen einer Zahlungsfrist 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten. Skontoabzüge oder Rabatte sind unzulässig, soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Kunde auch ohne Mahnung verpflichtet, Zinsen i. H. v. 8% p.a. über dem Basiszinssatz auf den rückständigen Kaufpreis zu zahlen. Zur Entgegennahme von Scheck oder Wechselzahlungen ist die Horn GmbH nicht verpflichtet. Die Entgegennahme erfolgt nur erfüllungshalber. Eine Aufrechnung gegen die Forderung der Horn GmbH ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig. Das gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich Horn GmbH das Eigentum an der verkauften Ware vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Horn GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, Horn GmbH einen Zugriff auf die Ware, etwa bei einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Horn GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorbeschriebenen Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.