Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 1. Januar 2021
der Alfred Horn Systemhaus GmbH, Kulmbach
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma Alfred Horn Systemhaus GmbH in 95326 Kulmbach, - im folgenden Horn
GmbH genannt – gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
Gegenbestätigungen des Kunden
unter Hinweis auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit
widersprochen.
2. Angebot, Vertragsabschluss
Die Angebote der Horn GmbH sind
bis zum Vertragsschluss freibleibend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der
Kunde verbindlich, die Ware erwerben zu wollen. Die Annahme der Bestellung kann
entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung
der Ware an den Kunden erklärt werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer
der Horn GmbH. Schadenersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind
ausgeschlossen.
3. Versand, Lieferung
Mit dem Versand der Lieferung
geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden
angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung auf
Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Sachmängel zu untersuchen
und Beweismittel zu sichern. Bei gelieferten DV-Programmen muss der Kunde diese
einschließlich der Dokumentation unverzüglich nach Lieferung untersuchen,
insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher
sowie der Funktionsfähigkeit der grundlegenden Programmfunktionen. Mängel, die
hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen gegenüber Horn GmbH
innerhalb von
8 Werktagen nach Lieferung
gerügt werden.
Auch bei Vereinbarung einer
Lieferfrist ist der Kunde zum Rücktritt von diesem Vertrag erst nach Ablauf einer Nachfrist von 4 Wochen, beginnend mit dem Tag des
Eingangs der schriftlichen in Verzug Setzung bei Horn GmbH, berechtigt. Auch
Schadensersatz-ansprüche stehen ihm erst nach Ablauf dieser Frist zu. Dies gilt
nicht bei Störungen im Geschäftsbetrieb der Horn GmbH, welche diese nicht zu
vertreten hat, insbesondere bei Arbeitskampfmaßnahmen sowie in Fällen höherer
Gewalt. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug stehen dem Kunden nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Horn GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen
zu. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand der Ware
aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, so ist Horn GmbH berechtigt, die
Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Nimmt der Kunde die Lieferung
nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ab, so kann Horn
GmbH als Schadenersatz 20% des Kaufpreises verlangen, es sei denn, der Kunde
weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Horn GmbH bleiben
dieser vorbehalten
4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind, soweit
nichts Abweichendes vereinbart worden ist, binnen einer Zahlungsfrist 10 Tagen
ab Rechnungsdatum netto zu leisten. Skontoabzüge oder Rabatte sind unzulässig,
soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Nach Ablauf der vereinbarten
Zahlungsfrist ist der Kunde auch ohne Mahnung verpflichtet, Zinsen i. H. v. 8%
p.a. über dem Basiszinssatz auf den rückständigen Kaufpreis zu zahlen. Zur
Entgegennahme von Scheck oder Wechselzahlungen ist die Horn GmbH nicht
verpflichtet. Die Entgegennahme erfolgt nur erfüllungshalber. Eine Aufrechnung
gegen die Forderung der Horn GmbH ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig. Das gilt auch für ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises behält sich Horn GmbH das Eigentum an der verkauften Ware vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Horn GmbH das Eigentum an der Ware
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, Horn GmbH einen Zugriff auf
die Ware, etwa bei einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware hat der Kunde
unverzüglich anzuzeigen. Horn GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer
der vorbeschriebenen Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus
zu verlangen.
6. Wartung, Service
Alle Service-, Wartungs- und
Pflegeleistungen (außerhalb bzw. nach der Gewährleistung und/oder über den
Rahmen der Gewährleistung hinaus), insbesondere Aktualisierungen und Updates
der Software werden nur mit einer gesonderten und aktuellen
Wartungs-/Pflegevereinbarung zwischen Horn GmbH und dem Kunden erbracht. Bei
laufend erbrachten Service-, Wartungs- und Pflegeleistungen beginnt der Vertrag
mit Annahme der ersten Bestellung des Partners von Services-Produkten. Er läuft
erstmalig über den genannten Zeitraum gemäß den Angaben in der
Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Sofern nicht eine der Parteien mindestens
sechs Wochen vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit bzw. dem in der letzten
Rechnung genannten Vertragsende schriftlich kündigt, verlängert sich der
Vertrag stillschweigend kostenpflichtig um weitere 12 Monate.
7. Haftung. Schadenersatz
Die Ansprüche
des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten
sich ohne Rücksicht der Rechtsnatur des Anspruchs nach folgender Klausel: Für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Horn GmbH oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Horn GmbH beruhen, haftet die Horn GmbH unbeschränkt. Im
Übrigen haftet die Horn GmbH nur bei Nichtvorhandensein einer etwa schriftlich
garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner
gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden
sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Horn GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt
wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung für Datenverlust wird auf den
typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, mindestens
täglicher Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die vorstehenden
Regelungen gelten auch zugunsten der Horn-Mitarbeiter. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
8. Gewährleistung und
Mängelrüge
Gewährleistungsrechte des
Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegen-heiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12
Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem
Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt
die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter
kann die Gewährleistungsfrist und Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen
werden).
Sollte trotz aller aufgewendeter
Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt
des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern. Es ist uns stets
Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung
unberührt.
Mängelansprüche bestehen nicht
bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes
oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag
nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und
die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Bestellers wegen
der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen
anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei
denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann im
Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche
Gerichtsstand der Sitz von Horn GmbH.
10. Nebenbestimmungen
Der Vertrag enthält alle
getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden
bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die
Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und dieser
Vertragsbedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen
nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch
eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am
nächsten kommt, dem Vertragszweck am besten entspricht und mit dem Gesetz
vereinbar ist. Dasselbe soll bei einer Regelungslücke gelten.
Alfred Horn Systemhaus GmbH
Pestalozzistraße 2
95326 Kulmbach
Telefon: 09221/4031
Telefax: 09221/4033
Geschäftsführer: Kai van Avondt
und Kim van Avondt
Registergericht: Bayreuth HRB
3483
Umsatzsteuer
ID: DE141378235